Arbeit
Chronisch krank im Berufsleben

Muss der Arbeitgeber informiert werden?

Nein, chronisch Kranke sind nicht verpflichtet, Arbeitgebende über die Erkrankung zu informieren. Auch müssen Betroffene dies bei der Bewerbung auf eine neue Stelle nicht angeben. Ebenso ist die Frage nach einer Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch seitens des Arbeitgebers unzulässig oder verpflichtet nicht zum wahrheitsgemäßen Antworten. Sollten allerdings während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Einschränkungen auftreten, die Betroffene oder Andere gefährdet, muss der Arbeitgebende davon unterrichtet werden.

So beugen Sie Missverständnissen vor

Auch wenn es nicht verpflichtend ist, die Arbeitgebenden von einer chronischen Erkrankung zu informieren, kann ein offener Umgang damit Missverständnissen vorbeugen. Die Offenheit entschärft oftmals mögliches Konfliktpotenzial, da Kolleginnen und Kollegen, sowie Vorgesetzte die Notwendigkeit regelmäßiger Arztbesuche oder flexibler Arbeitszeiten besser nachvollziehen können. Bei einer anerkannten Schwerbehinderung profitieren Sie außerdem von besonderen Schutzvorschriften, wie dem erweiterten Kündigungsschutz.

Verhalten im Bewerbungsgespräch

Wie bereits erwähnt, sind Sie nicht dazu verpflichtet, potenzielle Vorgesetzte im Bewerbungsgespräch über die Erkrankung zu informieren. Allerdings kann es hilfreich sein, offen mit der Thematik umzugehen. Denn ein neues Arbeitsverhältnis auf verschwiegenen Defiziten oder Lügen aufzubauen, ist weder für Erkrankte noch für Arbeitgebende optimal. In der Regel schätzt die Arbeitgeberseite Offenheit und Ehrlichkeit.

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